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Tarifbrowser für Tarif 317
6009.09 | Zuschlag für die zusätzliche Untersuchung von gesunden und/oder betroffenen Familienangehörigen eines Indexpatienten oder eines ungeborenen Kindes | |||
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Taxpunkte | 184.5 | FrankenPosition | Nein | |
TPW | cf. Tabelle | Fachbereich | G | |
Gültigkeit | ab 1. Aug. 22 | Kapitel | B0 | |
Interpretation | die notwendig ist zum a) indirekten Nachweis einer nicht charakterisierbaren, familiären Mutation durch Kopplungsuntersuchung (Linkage-Analyse) b) direkten Nachweis von Mutationen, falls eine Probenentnahme bei Indexpatienten oder Betroffenen nicht möglich oder zumutbar ist Analysetechnik: Nicht spezifiziert Probenmaterial: Nicht spezifiziert Resultat: Nicht spezifiziert Anwendung pro Primärprobe: 1 pro untersuchte Person und Markersystem/ Zielsequenz (Einzel- bzw. Multiplexansatz), maximal 8 Gebiet: G Berechtigung: - Auftragslaboratorien - Spitallaboratorien (Eigenbedarf) - Spitallaboratorien (Fremdauftrag) - Spitallaboratorien Art. 54.1c, 54.2 KVV (Eigenbedarf) Limitation: Nur in Kombination mit einer der Positionen des Kapitels B2 für den Indexpatienten oder das ungeborene Kind Bemerkungen: Die Kosten gehen zu Lasten des Versicherers des Indexpatienten bzw. der Schwangeren. |
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Zuschlag für die zusätzliche Untersuchung von gesunden und/oder betroffenen Familienangehörigen eines Indexpatienten oder eines ungeborenen Kindes | ||||
Taxpunkte | 205.0 | FrankenPosition | Nein | |
TPW | cf. Tabelle | Fachbereich | G | |
Gültigkeit | 1. Jan. 21 - 31. Juli 22 | Kapitel | B0 | |
Interpretation | die notwendig ist zum a) indirekten Nachweis einer nicht charakterisierbaren, familiären Mutation durch Kopplungsuntersuchung (Linkage-Analyse) b) direkten Nachweis von Mutationen, falls eine Probenentnahme bei Indexpatienten oder Betroffenen nicht möglich oder zumutbar ist Analysetechnik: Nicht spezifiziert Probenmaterial: Nicht spezifiziert Resultat: Nicht spezifiziert Anwendung pro Primärprobe: 1 pro untersuchte Person und Markersystem/ Zielsequenz (Einzel- bzw. Multiplexansatz), maximal 8 Gebiet: G Berechtigung: - Auftragslaboratorien - Spitallaboratorien (Eigenbedarf) - Spitallaboratorien (Fremdauftrag) - Spitallaboratorien Art. 54.1c, 54.2 KVV (Eigenbedarf) Limitation: Nur in Kombination mit einer der Positionen des Kapitels B2 für den Indexpatienten oder das ungeborene Kind Bemerkungen: Die Kosten gehen zu Lasten des Versicherers des Indexpatienten bzw. der Schwangeren. |