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01.02 Absauggeräte für Atemwege
  Für voraussichtlich kurzdauernde Therapien bei progredienten Erkrankungen wird üblicherweise die Miete genutzt. Bei absehbarer Langzeittherapie bei voraussichtlich stabilen Erkrankungen ist ein Kauf wirtschaftlicher.

Hand-, Fuss- oder Notfallpumpen können nicht über die Positionen des Kapitels 01.02 vergütet werden.
 
  Limitation:
• Die Produkte erfüllen die Voraussetzung für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP: Foods for special medical purposes) gemäss Artikel 23 - 31 der Verordnung für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE).
• Indikation zur künstlichen Ernährung nur bei Personen mit diagnostizierter krankheitsbedingter Mangelernährung oder bei krankheitsbedingtem Risiko einer Mangelernährung gemäss GESKES Richtlinien 2013, Kapitel 1 «Medizinische Grundlagen der künstlichen Ernährung zu Hause» (Version vom Januar 2013).
• Verordnung der kurzzeitigen maximal 3-monatigen oralen sondenfreien Therapie durch Ärzte und Ärztinnen, mit Angabe des Kalorienbedarfs pro Tag, der MiGeL-Positionsnummern sowie der voraussichtlichen Dauer der Therapie. Die Verordnung ist bei Therapiebeginn dem Krankenversicherer einzureichen. Bei Therapieanpassung ist dem Krankenversicherer eine neue Verordnung einzureichen.
• Für eine Therapiefortsetzung der oralen sondenfreien Ernährung ist in jedem Fall nach insgesamt 3 Monaten eine vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers einzuholen, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Bei Therapieanpassung nach erfolgter Therapiefortsetzung ist dem Krankenversicherer eine neue Verordnung einzureichen.
• Für die Verordnung der enteralen Ernährung (mit Sonde) bedarf es einer Verordnung durch Ärzte und Ärztinnen mit Erfahrung in der Anwendung der künstlichen Ernährung unter Angabe des verordneten Kalorienbedarfs pro Tag, der MiGeL-Positionsnummern, der voraussichtlichen Dauer der Therapie sowie des geeigneten Verabreichungsweges gemäss interdisziplinär erarbeitetem Ernährungsplan (Einbezug z.B. von Ernährungsberatung). Die Verordnung ist bei Therapiebeginn dem Krankenversicherer einzureichen. Bei Therapieanpassung ist dem Krankenversicherer eine neue Verordnung einzureichen
 
  01.02.01.00.2   Leistung: Tracheal-Absauggerät, Miete
  01.02.01.01.1   Leistung: Verbrauchsmaterial zu Tracheal-Absauggerät (Absaugsonden, Sekretbeutel, Silikonbeutel und Filter)
  01.02.01.01.2   Leistung: Verbrauchsmaterial zu Tracheal-Absauggerät (Absaugsonden, Sekretbeutel, Silikonbeutel und Filter)
  01.02.02.00.1   Leistung: Absauggerät für Atemwege, Saugleistung >= 10l/Min., Kauf
  01.02.02.00.2   Leistung: Absauggerät für Atemwege, Saugleistung >= 10l/Min., Miete
  01.02.05.00.1   Leistung: Verbrauchsmaterial zu Absauggerät für Atemwege (Absaugschlauch, Verbindungsschlauch, Filter und Fingertip)
  01.02.06.00.1   Leistung: Deckel und Behälter für Absauggeräte für die Atemwege
  01.02.10.00.1   Leistung: Absaugkatheter zu Absauggerät für Atemwege