Browser für MiGeL Tarif 452

40 DIGITALE GESUNDHEITSANWENDUNGEN (dGA) MIT MEDIZINISCHEM ZWECK
  Limitation:
• Für die konkrete dGA liegt klinische Studien-Evidenz vor, welche die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit belegt.
• Die verordnende Person stellt mittels eindeutiger Produktbezeichnung auf der Verordnung sicher, dass nur eine dGA abgegeben wird, deren Wirksamkeit und Zweckmässigkeit im konkreten Fall als gegeben erachtet wird.
• Die dGA muss den Behandlungsfortschritt/Lerneffekt der Patientinnen und Patienten und/oder ein selbständiges Krankheitsmanagement ausweisen.
 
  40.01   Kapitel: Störungen der Psyche und des Verhaltens