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36 KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG
  Die künstliche Ernährung deckt einen Kalorienbedarf bis maximal 2'500 kcal pro Tag ab. Bei einem niedrigeren Kalorienbedarf sowie bei Kombination von mehreren Positionen gilt ein anteilsmässig angepasster HVB.

Ein Beispiel: Der HVB pro Jahr (pro rata) bei 2'500 kcal pro Tag beträgt CHF 12'000.00. Bei einer zweimonatigen Therapiedauer mit 1'500 kcal pro Tag setzt sich die Vergütung folgendermassen zusammen: Der Anteil pro rata temporis (2 Monate) beträgt CHF 2'000.00 bei 2'500 kcal pro Tag. Bei einem Bedarf von 1'500 kcal pro Tag ergibt sich für 2 Monate ein HVB von CHF 1'200.00.

Ein Mehrbedarf > 2'500 kcal pro Tag kann bei Verbrennungen, Gewichtsrehabilitation, Krebserkrankungen, Polytrauma mit ausschliesslich künstlicher Ernährung, Anorexie mit ausschliesslich künstlicher Ernährung und Personen mit hohem Gewicht und Muskelmassenanteil bei krankheitsbedingtem Bedarf an künstlicher Ernährung begründet sein.

Betreffend Diätmittel bei Geburtsgebrechen siehe die Erläuterungen zu Kapitel 36. Künstliche Ernährung in Ziffer 5 der Definitionen und Erläuterungen zu den einzelnen Produktgruppen in den allgemeinen Vorbemerkungen.
 
  36.02   Kapitel: Diätmittel bei Geburtsgebrechen