Tarifbrowser für Tarif 326

  21  Orthopädische Schuhzurichtungen
  Orthopädische Zurichtungen bezwecken die Linderung von Funktionsausfällen, die Ermöglichung therapeutischer Massnahmen oder die Anpassung an pathologische Fussformen. Sie ergänzen in bestimmten Fällen auch die Versorgung mit orthopädischen Fusseinlagen, Innenschuhen, Orthesen und Prothesen.

Schuhzurichtungen dürfen nur an Spezialschuhen oder an qualitativ geeigneten Konfektionsschuhen vorgenommen werden, die eine angemessene Tragedauer sicherstellen (keine Billigschuhe).
 
 21.170 Erstversorgung oder Neuversorgung, Anmessen mit Abformtechnik
 21.180 Erstversorgung oder Neuversorgung, Leisten
 21.210 Abrollhilfen
 21.220 Dämpfungen
 21.230 Stellungskorrektur
 21.234 Fersensprengung einstellen
 21.240 Beinverkürzungsausgleich
 21.250 Schienenmontage
 21.260 Stabilisierungen
 21.270 Schaftpolster
 21.280 Anpassen im Schaftbereich
 21.284 Anpassen im Brandsohlenbereich
 21.290 Orthopädische Fussbettung
 21.295 Prothetische Fussbettung
 21.299 Basisarbeiten
 21.320 Bodenarbeiten
 21.333 Überzüge
 21.360 Schaftarbeiten
 21.610 Verrechnung nach Zeitaufwand, Spezialarbeiten