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Tarifbrowser für Tarif 330
100.008 | Wegentschädigung pro 5 Min. | |||
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13.04.06 - 31.12.99 | Gültigkeit | |||
TP Leistung | 15.53 | |||
MwSt-Satz | Kein Satz | |||
Merkmale | Brutto-Leistung | |||
Kapitel | 01 | |||
Die Wegentschädigung wird nur in Ausnahmefällen und nach vorgängiger Absprache mit dem zuständigen Kostenträger vergütet. Entschädigt wird die reine Fahrzeit, unabhängig vom gewählten Fahrzeug, bzw. die Wegzeit als Fussgänger. Die für die Wegentschädigung massgebliche Zeit beginnt beim Verlassen der Praxis- bzw. des Institutsstandortes und endet mit dem Eintreffen beim Patienten. Beim Besuch mehrerer Patienten in der gleichen Besuchstour kann nur die für den Ortswechsel vom vorherigen zum nächsten Patienten aufgewendete Zeit abgerechnet werden. Die Wegentschädigung für die Rückkehr bemisst sich nach der Zeit für die Fahrt vom (letzten) Patienten zum Praxis- bzw. Institutsstandort. - Tarif basiert auf einem Stundenansatz von CHF 186.40 |