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Tarifbrowser für Tarif 340
01 | Leistungen | |||
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Vergütungspflicht Aus der Aufführung einer Leistungsposition in der Tarifstruktur kann nicht auf eine Leistungspflicht der Sozialversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG)) geschlossen werden. Grundregel/Anwendungsregel Es ist nur verrechenbar, was effektiv gemäss Beschreibung der o.g. Tarifpositionen geleistet wurde. Alle Leistungen werden unter dem Datum der Leistungserbringung erfasst. Limitationen sind einzuhalten. Definition Sitzung Sämtliche, durch einen anerkannten Neuropsychologen nach KVG erbrachten Leistungen an einem einzelnen Kalendertag werden zu einer Sitzung zusammengefasst. Limitationen Pro Anordnung darf der Zeitaufwand folgende Limitationen nicht übersteigen:
Bei Überschreitung der Limitation ist vor der Überschreitung der obigen Limitation eine Kostengutsprache durch den Kostenträger erforderlich. |
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100.003 | Diagnostische Untersuchung (pro 5 Min.) | |||
100.004 | Auswertung, Datenanalyse, Berichterstattung (pro 5 Min.) | |||
100.005 | Befundbesprechung und Beratungsgespräch für weiteres Prozedere (pro 5 Min.) | |||
100.006 | Telefonische Konsultation (pro 5 Min.) | |||
100.007 | Leistungen in Abwesenheit des Patienten (pro 5 Min.) |