Tarifbrowser für Tarif 553

  25.8  Behandlungsmaterial
  Nicht verrechenbares Material:
Verbrauchsmaterialien (Material, welches nicht für weitere Patienten verwendet wird, da es verbraucht wird) und Arbeitsmaterial (Arbeitsblätter, Literatur, Therapie- und Übungsmaterial, welches ausschliesslich in der Praxis benutzt wird) gehören zu den Sachkosten der Praxisinfrastruktur und dürfen dem Kostenträger nicht zusätzlich verrechnet werden.
 
 25.810 Patientenspezifisches Behandlungsmaterial
 25.820 Zuschlag für die Behandlung von Beckenbodendysfunktionen in der Einzeltherapie