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Tarifbrowser für Tarif 581
PN020 | Notfallzuschlag 20%, Freitag 19:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr, wochentags 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen, prozentual | |||
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01.07.22 - 31.12.99 | Gültigkeit | |||
% Leistung | 20.0% | |||
Referenz-Code | notwendig | |||
MwSt-Satz | Kein Satz | |||
Merkmale | Prozentleistung · RefCode notwendig · Brutto-Leistung | |||
Kapitel | PN | |||
Zuschlag zu Therapie oder Diagnostik im Notfall an Wochenenden (Freitag 19:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr) und Feiertagen sowie 19:00 bis 07:00 Uhr. Gilt für Behandlung, psychotherapeutisch notwendig und vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als notwendig erachtet. Dabei kann es sich um eine plötzlich entstandene Krise, eine Selbst- oder eine Fremdgefährdung oder eine Dekompensation des Patienten handeln. Der Psychotherapeut befasst sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des Notfalls mit dem Patienten. Es wird ein direkter und unmittelbarer Therapeut-Patient-Kontakt vorausgesetzt, unabhängig von der Örtlichkeit. Die Konsultation kann auch fernmündlich erfolgen. Die Behandlung von ordentlich angemeldeten Patienten gilt nicht als Notfall, auch wenn sie in diesem Zeitraum erfolgen. Behandlung von nicht angemeldeten Patienten gilt nicht generell als Notfall und berechtigt nicht generell zur Verrechnung des Notfallzuschlags. |