Tarifbrowser für Tarif 582

  01  Kostenvergütung für Abklärungs- und Behandlungsmassnahmen
  Der verrechenbare Aufwand umfasst:

Die Arbeit mit den Patienten sowie mit deren Bezugspersonen (Angehörige, Erzieher, behandelnde Ärzte und andere Therapeuten), soweit diese Arbeit zur Sicherstellung des Behandlungserfolgs notwendig ist.

Alle anderen Aufwendungen sind im Tarifansatz eingerechnet und damit nicht zusätzlich verrechenbar, insbesondere:

Arbeitstechnische Vorbereitungen, formale Testauswertungen, Berichte bis 10 Zeilen Text, versäumte Sitzungen, Reisezeit, Zeitaufwand für administrative Arbeiten.
 
 582.1 Abklärungsmassnahmen, pro 15 Min.
 582.2 Behandlungsmassnahmen, pro 15 Min.
 582.3 Gruppenbehandlung, pro 15 Min. dividiert durch die Anzahl Teilnehmer