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Tarifbrowser für Tarif 317
6003.02 | DNA-Banking: Extraktion von menschlichen Nukleinsäuren (genomische DNA) aus Primärprobe und Aufbewahrung für spätere Untersuchung | |||
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Taxpunkte | 54.9 | FrankenPosition | Nein | |
TPW | cf. Tabelle | Fachbereich | CHIG | |
Gültigkeit | ab 1. Aug. 22 | Kapitel | B0 | |
Interpretation | Analysetechnik: DNA-Extraktion Probenmaterial: Nicht spezifiziert Resultat: Nicht spezifiziert Anwendung pro Primärprobe: 1 Gebiet: CHIG Berechtigung: - Auftragslaboratorien - Spitallaboratorien (Eigenbedarf) - Spitallaboratorien (Fremdauftrag) - Spitallaboratorien Art. 54.1c, 54.2 KVV (Eigenbedarf) Kumulierbarkeit: Nicht kumulierbar mit 6001.03 und mit den Positionen des Kapitels B2 Limitation: 1. Ausschliesslich wenn die genetische Untersuchung nicht sofort durchgeführt werden kann (Entnahme vor der genetischen Beratung, Bitte um Bedenkzeit, in Erwartung eines medizinischen Dokuments zur Präzisierung der Untersuchung, in Erwartung eines neuen noch nicht verfügbaren Tests). 2. Ausschliesslich wenn bei letaler Krankheit des Indexpatienten vermutet wird, dass diese genetischen Ursprungs ist, zum Zeitpunkt des Todes keine abschliessende Diagnose vorliegt, mit dem Ziel später eine Diagnose bei einem Familienangehörigen zu stellen, der erkrankt ist oder bei dem die Gefahr einer Erkrankung besteht. 3. Ausschliesslich wenn die DNA als Kontroll-DNA für die endgültige Beurteilung einer Variante genutzt werden soll, die bei einem erkrankten Familienangehörigen aufgefunden wurde und eine sofortige Durchführung der genetischen Untersuchung nicht möglich ist. 4. Die über das DNA-Banking hinausgehenden Kosten der genetischen Untersuchungen, sind vom Versicherer des erkrankten Familienangehörigen zu tragen und ausschliesslich über die Position 6009.09 zu verrechnen. |
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DNA-Banking: Extraktion von menschlichen Nukleinsäuren (genomische DNA) aus Primärprobe und Aufbewahrung für spätere Untersuchung | ||||
Taxpunkte | 61.0 | FrankenPosition | Nein | |
TPW | cf. Tabelle | Fachbereich | CHIG | |
Gültigkeit | 1. Jan. 21 - 31. Juli 22 | Kapitel | B0 | |
Interpretation | Analysetechnik: DNA-Extraktion Probenmaterial: Nicht spezifiziert Resultat: Nicht spezifiziert Anwendung pro Primärprobe: 1 Gebiet: CHIG Berechtigung: - Auftragslaboratorien - Spitallaboratorien (Eigenbedarf) - Spitallaboratorien (Fremdauftrag) - Spitallaboratorien Art. 54.1c, 54.2 KVV (Eigenbedarf) Kumulierbarkeit: Nicht kumulierbar mit 6001.03 und mit den Positionen des Kapitels B2 Limitation: 1. Ausschliesslich wenn die genetische Untersuchung nicht sofort durchgeführt werden kann (Entnahme vor der genetischen Beratung, Bitte um Bedenkzeit, in Erwartung eines medizinischen Dokuments zur Präzisierung der Untersuchung, in Erwartung eines neuen noch nicht verfügbaren Tests). 2. Ausschliesslich wenn bei letaler Krankheit des Indexpatienten vermutet wird, dass diese genetischen Ursprungs ist, zum Zeitpunkt des Todes keine abschliessende Diagnose vorliegt, mit dem Ziel später eine Diagnose bei einem Familienangehörigen zu stellen, der erkrankt ist oder bei dem die Gefahr einer Erkrankung besteht. 3. Ausschliesslich wenn die DNA als Kontroll-DNA für die endgültige Beurteilung einer Variante genutzt werden soll, die bei einem erkrankten Familienangehörigen aufgefunden wurde und eine sofortige Durchführung der genetischen Untersuchung nicht möglich ist. 4. Die über das DNA-Banking hinausgehenden Kosten der genetischen Untersuchungen, sind vom Versicherer des erkrankten Familienangehörigen zu tragen und ausschliesslich über die Position 6009.09 zu verrechnen. |