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  31.600  Ermässigung bei Kindern und Jugendlichen
  Für alle Ziffern im Kapitel 31 Orthopädische Schuheinlagen, ausgenommen die Ziffer 31.660.10, erhalten Kinder und Jugendliche, dem Alter entsprechend, Reduktionen. Alle anderen Kapitel sind von Kinderermässigungen ausgenommen.

Massgebend ist das vollendete Altersjahr.

Info zur Berechnung:
Für die Prozente muss die Anzahl reduziert werden.
Zum Beispiel: -20% = Anzahl - 0.2 und dann die Original-TP der Referenzposition
 
 31.600.19 Ermässigung -10 % bei Kindern und Jugendlichen, Alter 7 - 12 Jahre
 31.600.29 Ermässigung -20 % bei Kindern und Jugendlichen, Alter 1 - 6 Jahre