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  31  Orthopädische Schuheinlagen
  Orthopädische Schuheinlagen und Fussbettungen werden gemäss ärztlicher Verordnung zur Entlastung, Führung und Stützung des Fusses, je nach den Erfordernissen der Beschwerden, angefertigt. Sie können ausgewechselt, d.h. in verschiedenen Schuhen getragen werden.

Ärztlich verordnete Schuheinlagen müssen eine ausdrücklich therapeutische Massnahme darstellen und der Wiedererlangung, Erhaltung und Verbesserung der Alltagsfähigkeit oder Berufsfähigkeit des Patienten dienen.
 
 31.170 Erstversorgung oder Neuversorgung, Anmessen mit Abformtechnik
 31.180 Erstversorgung oder Neuversorgung, Leisten
 31.400 Orthopädische Schuheinlagen
 31.415 Zehenersatz
 31.416 Prothetische Schuheinlagen mit Vorfussersatz
 31.420 Einlagen Korrekturen und Reparaturen
 31.600 Ermässigung bei Kindern und Jugendlichen
 31.660 Beratungen