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Tarifbrowser für Tarif 583
GR.9532 | Sonntagszuschlag, Feiertagszuschlag von 25%, pro Einsatz | |||
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01.04.20 - 31.12.99 | Gültigkeit | |||
% Leistung | 50.0% | |||
Referenz-Code | notwendig | |||
MwSt-Satz | Kein Satz | |||
Merkmale | Prozentleistung · RefCode notwendig · Brutto-Leistung | |||
Kapitel | 10.04 | |||
Abrechnungseinheit | TP / + % | |||
Nach kantonalen arbeitsgesetzlichen Vorgaben. Es dürfen + 25% auf Personalkosten (Tarifposition GR.9511 und/oder GR.9512) verrechnet werden. Der Sonntags-/Feiertagszuschlag gilt für Einsätze, welche zwischen 00h00 Uhr und 24h00 Uhr des betreffenden Tages begonnen werden. Massgebend ist der Einsatzbeginn. (Einsatzbeginn: Annahme des Auftrages bei der Rettung bzw. beim Verlassen der Basis beim Transport.) Darf nicht mit Ziffer GR.9531 Nachtzuschlag kumuliert werden. Leistung GR.9532 ist nicht kumulierbar mit
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